Auf der Grundlage

  • des Hessischen Naturschutzgesetzes i.d.F. vom 4. Dezember 2006 in Verbindung mit
  • der Hessischen Kompensationsverordnung i.d.F. vom 1. September 2005 sowie
  • des Anerkennungsbescheides des HMULV vom 23.12.2005 erbringt die Hessische Landgesellschaft mbH als Ökoagentur gegen Erstattung der Kosten verschiedene Dienstleistungen.
     

Die Abrechnung der Kosten erfolgt auf der Basis eines in jedem Einzelfall abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der Hessischen Ökoagentur.
 

Leistungsbeschreibung

Entgelt

Verkauf von Ökopunkten je nach Aufwand für die mindestens 30-jährige Pflege:
ab € 0,35
Ankauf von Ökopunkten je nach Umfang und Art der nachgewiesenen Funktionssicherung und Pflege für mindestens 30 Jahre:
ab € 0,10 *)

Beratungs- und Betreuungsleistungen
(je nach Leistungsbeschreibung und Schwierigkeitsgrad)
 

Stundenhonorar von € 42,-- bis € 94,-- *) oder
Tagessatz € 500,-- *)

Vermittlung von vorlaufenden Kompensationsmaßnahmen nach Beauftragung durch den Anbieter an den Verursacher von Eingriffen (gemäß KV § 5 Abs. (1) 2.)
 

Mindestsatz (pauschal) € 750,-- *)
oder
5% des Vermittlungsumfangs in € *)
 

Planung, Herstellung, Vermarktung eigener Kompensationsmaßnahmen (an den Verursacher von Eingriffen)
(gemäß KV § 5 Abs. (1) 1.)
 

Projektbezogenes Entgelt *)
(in Abhängigkeit der kalkulierten Kosten für Grundstück, Planung, Maßnahmenumsetzung, Kapitalverzinsung, Wagnis, Auflagen der Genehmigungs-/Anerkennungs­behörden, Personalkosten **)
 

Sicherstellung der Funktionssicherung und Pflege der von der Agentur verkauften oder vermittelten Ersatzmaßnah­men, soweit dies nicht durch Dritte erfolgt (gemäß KV § 5 Abs. (1) 3) und (§2 (5))
 

Mindestsatz (pauschal) € 1.000,--./Jahr *)
oder
projektbezogenes Entgelt *)
(in Abhängigkeit der kalkulierten Kosten für Pflege, Bewirtschaftung, Kapitalverzinsung, Wagnis, Auflagen der Genehmigungs-/Anerkennungsbehörden, Personalkosten **)
 

Freistellung der Eingreifer von Kompensationsverpflichtungen
(gemäß KV § 5 Abs. (6))
 

Projektbezogenes Entgelt *)
(in Abhängigkeit der kalkulierten Kosten für Grundstück, Planung, Maßnahmenumsetzung, Pflege, Bewirtschaftung, Kapitalverzinsung, Wagnis, Auflagen der Genehmigungs-/Anerkennungsbehörden, Personalkosten**)
 


*)       alle angegebenen Entgelte verstehen sich zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
**)     jeweils nach der Personalkostentabelle des Landes Hessen zuzügl. Unternehmenszuschlag
1)      HOAI (HonorarOrdnung für Architekten und Ingenieure - Fassung von 2009)
 

Inkrafttreten und Gültigkeit
Dieses Entgeltverzeichnis tritt am 15.10.2009 in Kraft.