Auf der Grundlage
- des Hessischen Naturschutzgesetzes i.d.F. vom 4. Dezember 2006 in Verbindung mit
- der Hessischen Kompensationsverordnung i.d.F. vom 1. September 2005 sowie
- des Anerkennungsbescheides des HMULV vom 23.12.2005 erbringt die
Hessische Landgesellschaft mbH als Ökoagentur gegen Erstattung der Kosten
verschiedene Dienstleistungen.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt auf der Basis eines in jedem Einzelfall
abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem
Auftraggeber und der
Hessischen Ökoagentur.
Leistungsbeschreibung |
Entgelt |
| Verkauf von Ökopunkten |
je nach Aufwand für die mindestens 30-jährige Pflege: ab € 0,35 |
| Ankauf von Ökopunkten |
je nach Umfang und Art der nachgewiesenen Funktionssicherung
und Pflege für mindestens 30 Jahre: ab € 0,10 *) |
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Beratungs- und Betreuungsleistungen |
Stundenhonorar von € 42,-- bis € 94,--
*) oder |
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Vermittlung von vorlaufenden Kompensationsmaßnahmen nach
Beauftragung durch den Anbieter an den Verursacher von
Eingriffen (gemäß KV § 5 Abs. (1)
2.) |
Mindestsatz (pauschal) € 750,-- *) |
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Planung, Herstellung, Vermarktung eigener
Kompensationsmaßnahmen (an den Verursacher von Eingriffen) |
Projektbezogenes Entgelt *) |
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Sicherstellung der Funktionssicherung und Pflege der von der
Agentur verkauften oder vermittelten Ersatzmaßnahmen, soweit
dies nicht durch Dritte erfolgt (gemäß KV § 5 Abs. (1) 3) und
(§2 (5)) |
Mindestsatz (pauschal) € 1.000,--./Jahr *) |
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Freistellung der Eingreifer von Kompensationsverpflichtungen |
Projektbezogenes Entgelt *) |
*) alle angegebenen Entgelte verstehen sich zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
**) jeweils nach der Personalkostentabelle des Landes Hessen zuzügl. Unternehmenszuschlag
1) HOAI (HonorarOrdnung für Architekten und Ingenieure - Fassung von 2009)
Inkrafttreten und Gültigkeit
Dieses Entgeltverzeichnis tritt am 15.10.2009 in Kraft.

