Hier finden sie kurz zusammengefasst
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Ökoagentur.
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Sollten sie die
Antwort auf ihre Frage hier nicht finden, können sie diese über
nebenstehendes Formular an uns stellen.
FAQ-Formular
Kauft die Ökoagentur Ökopunkte?
Ja, nach vorheriger Bedarfsprüfung im Rahmen der wirtschaftlichen
Möglichkeiten.
Gibt es einen festen Preis je Ökopunkt?
In der Kompensationsverordnung vom 01.09.2005 wird ein Preis von
0,35 € genannt (§ 6 Festsetzung einer Ausgleichsabgabe), der aber nur im
Falle einer behördlich festgesetzten Ausgleichsabgabe Relevanz besitzt.
Kann ich mich bei der Ökoagentur mit einer Naturschutzmaßnahme und
dem zugehörigen Ökokonto registrieren lassen?
Ja! Sie erhalten, je nach Umfang und Art ihres Angebotes, einen
Fragebogen und/oder es findet ein persönliches Gespräch statt.
Kann ich der Ökoagentur Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen
anbieten?
Ja, auch diese Variante ist möglich. Die Ökoagentur wird
versuchen, mit der Ressource LAND sorgfältig umzugehen und Maßnahmen zu
bündeln sowie räumlich sinnvoll anzuordnen. Dies dient auch dem Schutz
der landwirtschaftlich hochwertigen Standorte sowie der Forderung aus §2
(1)2 KV, Maßnahmen in
FFH
und Vogelschutzgebieten vorrangig zu behandeln.
Kann die Ökoagentur auch planerische Leistungen übernehmen?
Die Agentur versteht sich nicht als Planungsbüro, wird aber mit
festen Partnern aus dem Umwelt- und Naturschutzsektor eng
zusammenarbeiten und somit auch diesen Aufgabenbereich abdecken können.
Besteht ein räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriffsort und
Ausgleich und kann ich Ökopunkte einer Maßnahme aus Waldeck Frankenberg
einem Eingriff im Rhein-Main-Gebiet zuordnen?
Es besteht ein direkter räumlicher Zusammenhang, der in §2der
Kompensationsverordnung festgelegt ist und in §7 des HAGBNATSCHG wie folgt näher ausgeführt wird:
"2) Eine Ersatzmaßnahme gilt auch dann als im betroffenen Naturraum gelegen,
wenn sie und der zu ersetzende Eingriff im Gebiet desselben Flächennutzungsplans oder
Landkreises oder in den Gebieten benachbarter Landkreise liegen; dies gilt für kreisfreie
Städte entsprechend."
Ist es möglich, eine von der UNB anerkannte Kompensationsmaßnahme
direkt zu vermarkten?
Ein Beispiel: Eine Supermarktkette baut einen neuen Markt und benötigt
entsprechende Ökopunkte. Darf der Waldbesitzer direkt an die Kette
herantreten oder ist ein gewisser "Dienstweg" über Sie bzw. andere
öffentliche Stellen vorgeschrieben?
Sie können sich direkt an einen Eingreifer wenden und diesem ihre
Ökopunkte verkaufen. Voraussetzung ist die Anerkennung durch die
zuständige Behörde und im Zusammenhang damit ihr Nachweis der
Dauerhaftigkeit der Maßnahme. Dieser ist zum Beispiel durch
Rückstellungen, grundbuchliche Sicherung Vertragswerke etc. zu
erbringen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Pflegekosten und das
Pflegemanagement an den Eingreifer abzutreten, so dieser dazu bereit
ist.
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