Hier finden sie kurz zusammengefasst Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Ökoagentur.
 

Sollten sie die Antwort auf ihre Frage hier nicht finden, können sie diese über nebenstehendes Formular an uns stellen.
 

FAQ-Formular

 
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Kauft die Ökoagentur Ökopunkte?

Ja, nach vorheriger Bedarfsprüfung im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Gibt es einen festen Preis je Ökopunkt?

In der Kompensationsverordnung vom 01.09.2005 wird ein Preis von 0,35 € genannt (§ 6 Festsetzung einer Ausgleichsabgabe), der aber nur im Falle einer behördlich festgesetzten Ausgleichsabgabe Relevanz besitzt.

Kann ich mich bei der Ökoagentur mit einer Naturschutzmaßnahme und dem zugehörigen Ökokonto registrieren lassen?

Ja! Sie erhalten, je nach Umfang und Art ihres Angebotes, einen Fragebogen und/oder es findet ein persönliches Gespräch statt.

Kann ich der Ökoagentur Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen anbieten?

Ja, auch diese Variante ist möglich. Die Ökoagentur wird versuchen, mit der Ressource LAND sorgfältig umzugehen und Maßnahmen zu bündeln sowie räumlich sinnvoll anzuordnen. Dies dient auch dem Schutz der landwirtschaftlich hochwertigen Standorte sowie der Forderung aus §2 (1)2 KV, Maßnahmen in FFH und Vogelschutzgebieten vorrangig zu behandeln.

Kann die Ökoagentur auch planerische Leistungen übernehmen?

Die Agentur versteht sich nicht als Planungsbüro, wird aber mit festen Partnern aus dem Umwelt- und Naturschutzsektor eng zusammenarbeiten und somit auch diesen Aufgabenbereich abdecken können.

Besteht ein räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriffsort und Ausgleich und kann ich Ökopunkte einer Maßnahme aus Waldeck Frankenberg einem Eingriff im Rhein-Main-Gebiet zuordnen?

Es besteht ein direkter räumlicher Zusammenhang, der in §2der Kompensationsverordnung festgelegt ist und in §7 des HAGBNATSCHG wie folgt näher ausgeführt wird:

"2) Eine Ersatzmaßnahme gilt auch dann als im betroffenen Naturraum gelegen, wenn sie und der zu ersetzende Eingriff im Gebiet desselben Flächennutzungsplans oder Landkreises oder in den Gebieten benachbarter Landkreise liegen; dies gilt für kreisfreie Städte entsprechend."

Ist es möglich, eine von der UNB anerkannte Kompensationsmaßnahme direkt zu vermarkten?

Ein Beispiel: Eine Supermarktkette baut einen neuen Markt und benötigt entsprechende Ökopunkte. Darf der Waldbesitzer direkt an die Kette herantreten oder ist ein gewisser "Dienstweg" über Sie bzw. andere öffentliche Stellen vorgeschrieben?

Sie können sich direkt an einen Eingreifer wenden und diesem ihre Ökopunkte verkaufen. Voraussetzung ist die Anerkennung durch die zuständige Behörde und im Zusammenhang damit ihr Nachweis der Dauerhaftigkeit der Maßnahme. Dieser ist zum Beispiel durch Rückstellungen, grundbuchliche Sicherung Vertragswerke etc. zu erbringen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Pflegekosten und das Pflegemanagement an den Eingreifer abzutreten, so dieser dazu bereit ist.